Sehr geehrte Damen und Herren,
auf den folgenden Seiten der Bußgeldstelle des Landkreises Diepholz können Sie in nur wenigen
Schritten alle notwendigen Angaben zur Person und Sache der Ihnen vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit machen.
Mit unserem Schreiben wurden Ihnen die für die Anmeldung notwendigen Zugangsdaten mitgeteilt.
Diese Zugangsdaten sind nur einen begrenzten Zeitraum gültig. Nach Übermittlung der Daten können Sie
einen entsprechenden Nachweis für Ihre Unterlagen ausdrucken. Die Zugangsdaten können danach nicht mehr
benutzt werden.
Eine Rücksendung unseres Schreibens ist nach Übermittlung aller notwendigen Daten nicht mehr notwendig.
Wenn Sie ihre Aussage durch weitere Unterlagen (Fotos, etc.) ergänzen möchten, wenden Sie sich bitte
an die Bußgeldstelle.
Hinweis:
Das Beantworten der Online-Anhörung ist nicht mehr erforderlich, wenn Sie ein Verwarngeldangebot, einen
Zeugenfragebogen mit Zahlschein, o.ä. erhalten und den darauf ausgewiesenen Betrag bereits überwiesen haben.